WIR SIND FÜR SIE DA
  

Aktuelle Corona Regeln

Ab 03.04.2022 wurden fast alle Corona-Beschränkungen in Niedersachsen aufgehoben, auch in der Physiotherapie. Die Maskenpflicht bleibt jedoch in sensiblen Bereichen bestehen. Hier erfahren Sie mehr über die Corona-Regeln in der Physiotherapie in Niedersachsen.


Mit der aktuellen niedersächsischen Corona-Übergangsverordnung wurden die Coronaregeln in der Physiotherapie vollständig aufgehoben. Die bisher in der Verordnung für Physiotherapie relevanten Abschnitte des §8a für Körpernahe Dienstleistungen sind entfallen, damit auch die entsprechenden Einschränkungen.


Das gilt aktuell bei Physiotherapie-Behandlungen mit Rezept:
Zur Physiotherapie mit Rezept gehören z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, klassische Massagetherapie, KG Gerät, Bobath oder die Manuelle Lymphdrainage.
Physiotherapie mit Rezept vom Arzt unterliegt bis auf die Maskenpflicht keinerlei Corona-Beschränkungen. Sie können also ohne Impfung, ohne Genesenen-Nachweis und ohne Test zur Physiotherapie gehen. Auch für Krankengymnastik am Gerät gilt keine Beschränkung, sie kann durchgeführt werden.


Das gilt jetzt bei Physiotherapie-Behandlungen ohne Rezept
Für Wellnessanwendungen und alle anderen Anwendungen ohne Rezept vom Arzt gelten ebenfalls keine Einschränkungen mehr. Sie können also ohne Impfung, ohne Genesenennachweis und ohne Test zur Wellnessanwendung gehen.


FFP2-Maskenpflicht in der Physiotherapie?
Unabhängig von der Art der Therapie, mit oder ohne Verordnung vom Arzt, müssen alle Kunden beim Betreten einer Physiotherapiepraxis eine FFP2-Maske tragen. Da die aktuelle niedersächsische Coronaverordnung dies für die Physiotherapie nicht präzise regelt, berufen wir uns auf das Hausrecht und fordern von allen Patienten und Mitarbeitern das Tragen einer FFP2-Maske in unseren Praxisräumen.


Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten bei Kursen und Fitness, wenn der Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.


Coronaregeln für Mitarbeiter in der Physiotherapie
Für Mitarbeiter in der Physiotherapie gilt ebenfalls die FFP2-Maskenpflicht. Außerdem ist für ungeimpfte Mitarbeiter eine Testpflicht vorgesehen. Da ungeimpte Mitarbeiter seit 15.3.22 in der Physiotherapie in Niedersachsen nicht mehr eingesetzt werden dürfen, ergibt sich gemäß Infektionsschutzgesetz für aktuell tätige Physiotherapeuten (sofern sie geimpft sind) keine Testpflicht mehr.